Insolvenzfähigkeit der WEG |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht insolvenzfähig. (LG Dresden, Beschluss vom 15.05.2006, IMR 2006, 80) |
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Im Grundsatz keine Verpflichtung des Verwalters zur Anfertigung von Kopien der Abrechnungsbelege |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Der Verwalter hat grundsätzlich die Verwaltungsunterlagen sowie den Verwaltungsvertrag in den Räumen der Verwaltung vorzulegen. Im Einzelfall kann der Verwalter auch verpflichtet sein, auf Anforderung und gegen Kostenerstattung Unterlagen zu kopieren und zu übersenden. Seine Grenze findet dieses Recht im Schikane- und Missbrauchsverbot. (OLG München, Beschluss vom 29.05.2006, IMR 2006, 87) |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. (OLG München, Beschluss vom 15.03.2006, ZMR 2006, 712) |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Bedarf ein Beschluss zur Gültigkeit gemäß der Teilungserklärung seiner Eintragung in einem Beschlussbuch, so ist ein gebundenes und brochiertes Buch erforderlich, in dem die gefassten Beschlüsse nach Datum und Inhalt fortlaufend erfasst werden. (OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006, ZMR 2006, 711) |
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Umgestaltung von Balkonen als unzulässige baulicher Veränderung |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Die Umgestaltung von Balkonen (hier: Entfernen von Schränken als zeitliche Balkonbegrenzung) stellt eine unzulässige baulichen Änderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar, wenn hierdurch das äußere Erscheinungsbild der Eigentumsanlage beeinträchtigt wird. (OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2006, IMR 2006, 83)
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Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Bevor der Vermieter als Verwender einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel im Kompensationsweg einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen darf, hat er dem Mieter Verhandlungen mit dem Ziel der Vereinbarung einer wirksamen Schönheitsreparaturübernahme anzubieten. Es ist hierbei unzulässig, eine Rückwirkung der Vertragsänderung anzubieten. (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2006, NZM 2006, 657) |
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Keine Rückzahlungsverpflichtung für Nebenkostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Bei bestehendem Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter die vollständige Rückzahlung der Vorauszahlungen nicht verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat. Ihm steht allerdings ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 Abs. 1 BGB bezüglich der laufenden Nebenkostenvorauszahlung zu. (BGH, Urteil vom 29.03.2006, ZMR 2006, 673)
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Jahrelange Nichtabrechnung über Nebenkosten begründet keine schlüssige Vereinbarung einer Pauschale |
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Dienstag, 6. März 2007 |
statt einer Vorauszahlung. Rechnet der Vermieter vertragswidrig die Nebenkosten über mehrere Jahren hinweg nicht ab, so kann er gegenüber dem Rückforderungsanspruch des Mieters nicht einwenden, dass durch die Zahlung der Vorauszahlung eine schlüssige Vertragsänderung eingetreten ist. Die Vorauszahlungen können nicht als Pauschalbetrag angesehen werden. (OLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2006, NZM 2006, 630) |
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Veräußerung der Mietsache und Auswirkungen auf Gewährleistungsansprüche |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Veräußert der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten, so verliert der Mieter dem Veräußerer gegenüber sein Zurückbehaltungsrecht an einer rückständigen Miete wegen eines Mangels, der vor der Veräußerung entstanden ist. Vom Zeitpunkt der Veräußerung an ist nur noch der Erwerber zur Mängelbeseitigung verpflichtet und kann der Mieter nur die Leistung der diesem geschuldeten Miete bis zur Mängelbeseitigung verweigern. (BGH Urteil vom 19.06.2006, IMR 2006, 69) |
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Übersicherung bei Kaution und Bürgschaft |
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Dienstag, 6. März 2007 |
Der Vermieter einer Wohnung darf als Sicherheit auch eine Mischung aus Kaution und Bürgschaft verlangen, muss allerdings hier beachten, dass beide Sicherheiten zusammen nicht mehr als drei Monatsmieten ergeben. (OLG Bamberg, Beschluss vom 09.03.2006, IMR Immobilienverwaltung & Recht 2006, 75) |
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